Inhalt
Die Ausbildung ist nach Form und Inhalt durch das Gesetzt über den Beruf des Ergotherapeuten von 16. Juni 1998 und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von 02. August 1999 geregelt. Die Inhalte der Ausbildung orientieren sich an der beruflichen Praxis.
Theoretischer Unterricht, z.B.
- Berufs-, Staats- und Gesetzeskunde
- Gesundheitslehre und Hygiene
- Anatomie, Biologie, Physiologie
- Allgemeine und Spezielle Krankheitslehre
- Arzneimittellehre
- Medizinsoziologie und Gerontologie
- Psychologie
- Pädagogik und Behindertenpädagogik
- Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
Praktischer Unterricht und therapeutische Techniken
- Handwerkliche und gestalterische Techniken:
Bildnerisches Gestalten, Technisches Zeichnen, Arbeiten mit textilem Material, Holz, Metall, Ton, Papier und Pappe, Leder, Peddigrohr und sonstigem Material - Fachspezifische Behandlungstechniken der diversen medizinischen Fachrichtungen
- Grundlagen der Arbeitstherapie und ihre spezielle arbeitstherapeutischen Aufgaben
Praktische Ausbildung
4 Praktika á 3 Monate:
- psychosozialen Bereich
- motorisch- funktionellen, neurophysiologischen oder neuropsychologischen Bereich
- arbeitstherapeutischen Bereich
Ziel: Die Ausbildung bereitet die Teilnehmenden auf die staatliche Prüfung zum/zur ErgotherapeutIn am Ende der Ausbildung vor.
Kosten der Ausbildung
Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Es entstehen einmalige Kosten für Anmeldung, Prüfung, Fachliteratur sowie optional für Impfungen.
Details zu den einmaligen Kosten erhalten Sie auf der Internetseite des Anbieters.
Fördermöglichkeiten
- BAföG: Die Ausbildung kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Über die individuelle Förderung der Ausbildung entscheidet das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung.
- Bildungskredite: Unter bestimmten Voraussetzungen vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bildungskredite für Schüler.
- Gesetzliche Versicherungsträger: Im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation kann der gesetzliche Versicherungsträger die Finanzierung der Ausbildung übernehmen.
- Soldatenversorgungsgesetz: Soldaten der Bundeswehr haben die Möglichkeit, sich die Ausbildung nach dem Soldatenversorgungsgesetz finanzieren zu lassen. Für weitere Informationen setzen Sie sich mit dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr in Verbindung.
Bewerbung: An der Schule für Ergotherapie können sich Interessenten das ganze Jahr über für die Ausbildung bewerben.
Informationsveranstaltungen
Regelmäßig bieten wir an unserer Schule einen Informationsnachmittag an. Dort können Sie sich über das Berufsbild des Ergotherapeuten und den Ausbildungsverlauf an unserer Schule informieren. zu den Terminen...
Sollte Ihnen die Teilnahme an einer der aufgeführten Veranstaltungen nicht möglich sein, rufen Sie uns gerne an. Nach Absprache bekommen Sie einen individuellen Termin.