E-Learning
Bilden Sie sich ortsunabhängig weiter.
Hier finden Sie Infos zu entsprechenden Online-Kursen.
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein kann von Beschäftigten, Freiberuflern, Inhabern von Kleinstbetrieben und Auszubildenden in Schleswig-Holstein in Anspruch genommen werden. Übernommen werden bis zu 50 Prozent der Seminarkosten, maximal jedoch 1500 Euro, die darüber hinausgehenden Aufwendungen übernimmt der Arbeitgeber. Der Weiterbildungsbonus muss vor Seminarbeginn bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt werden.
Folgende Änderungen sind am 01.07.2020 in Kraft getreten:
Hinweis:
Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen der Förderempfängerin / des Förderempfängers unter 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro für Zusammenveranlagte), muss die Weiterbildung in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.
Links zu den Antragsunterlagen:
Kontakt zur Investitionsbank Schleswig-Holstein:
Quelle und weitere Informationen: www.ib-sh.de