Inhalt
Die Unfallverhüttungsvorschrift Krane (DGVU Vorschrift 52) schreibt eine Schulung für Bediener von Ladekranen vor.
Maßnahmen Dauer: 2 Tage / 18 UE
Lehrgangsvoraussetzung:
- Nur für Teilnehmer mit Vorkenntnissen
- Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Lehrgangsinhalte:
- Begriffsbestimmungen, Rechtsvorschriften, Kranphysik, Prüfung von Kranen, Sicherheitseinrichtungen an Ladekranen, Sicherheitstechnische Ausrüstung Standsicherheit, Winden, Hydraulik, Heben von Lasten, Verhalten bei Mängeln, Personenbeförderung.
Lehrgangsziele / Abschlüsse:
- Interne theoretische und praktische Prüfung.
- Qualifikationsnachweis durch einen Ausbildungsnachweis (Fahrausweis-Ladekran)
- Zertifikat
- LKW-Ladekran (Befähigungsnachweis)
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht