Inhalt
Gemäß den Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI) vom August 2008 in der Fassung vom November 2016 haben pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychologischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen jetzt ein Recht auf zusätzliche Betreuungsleistungen.
Sie würden gerne als Betreuungskraft arbeiten, wissen aber nicht, ob diese Tätigkeit zu Ihnen passt?
Wir vermitteln Ihnen die beruflichen Kenntnisse, die Sie zur Ausübung der Tätigkeit brauchen.
Inhalte:
- Eignungsabklärung
- Gerontologie, insbesondere Demenz
- Freizeit- und Gestaltungsangebote für Demenzkranke
- Konflikte / Wahrnehmung / Bedürfnisse (soziale Kompetenz)
- Kommunikationstraining, Umgang mit Betroffenen
- Ernährung, Hauswirtschaft
- Aktivierung / tägliche Versorgung
- Erste-Hilfe-Kurs mit Scheinerwerb
- Schweigepflicht, Intimsphäre
- Orientierungpraktikum
- Betriebliche Erprobung
- Zertifikat zum Abschluss
Die Pluspunkte für Sie:
- Die Qualifizierung erfolgt im theoretischen Unterricht mit fachpraktischer Unterweisung.
- Unsere Dozentinnen und Dozenten verfügen über langjährige Berufs- und Unterrichtserfahrung.
- Wir unterrichten in einem gut ausgestatteten Lehr- und Pflegeraum.
- Wir setzen vielfältige Methoden und Lehrmittel ein.
- Sie vertiefen im Praktikum Ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse.
- Sie erwerben den Erste-Hilfe-Schein.
- Eine Förderung mit Bildungsgutschein ist möglich. Bitte wenden Sie sich an Ihre Beratungsfachkraft bei der Arbeitsagentur oder Jobcenter!