Kontakt

Kurssuche

Suchbegriffe kombinierbar durch Komma - z.B. Englisch, A2,…

So geht's…

In 5 Schritten zum besten Suchergebnis!

« Zurück

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Sachkunde Fortbildung für Abgeber „Pflanzenschutz im Haus und Kundengarten“

Theodor-Litt-Schule, Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster AöR, Parkstraße 12-18, 24534 Neumünster

Inhalt

Wenn Sie weiterhin Pflanzenschutzmittel in ihrer Unternehmung abgeben möchten, vergessen Sie nicht, die Gültigkeit Ihres Pflanzenschutz-Sachkundenachweises zu verlängern, indem Sie eine anerkannte Fortbildungsveranstaltung besuchen.

Bei der Sachkunde Fortbildung „Pflanzenschutz im Haus und Kundengarten“ handelt es sich um eine amtlich anerkannte Fortbildungsmaßnahme. Sie richtet sich gezielt an Abgeber von Pflanzenschutzmitteln an Privatkunden. In einem anschaulichen Vortrag und mit Hilfe von kleinen Übungen werden Ihnen die wichtigsten Informationen vermittelt, die Sie für eine kompetente Beratung Ihrer Kunden benötigen.

Inhalt:

  • Rechtliche Grundlagen (insbesondere für den Haus- und Kleingartenbereich)
  • Integrierter Pflanzenschutz: Ziele und Beispiele
  • Schadursachen: Biologie, Gegenmaßnahmen, Wirkstoffe
  • Pflanzenschutzmittelkunde, Zulassung, Kennzeichnung, Eigenschaften (insbesondere: Pflanzenschutzmittel zum Einsatz an Zimmerpflanzen und im Kleingartenbereich, Ausbringungsarten, Personenschutz, Lagerung, Entsorgung)

Zielgruppe: Abgeber von Pflanzenschutzmittel und Interessierte

Veranstaltungsort: Raum: Aula (M1304)

Teilnahmegebühr: 35,00 Euro (hierin enthalten ist die Gebühr von 15,00 Euro für die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung durch die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein)

Ansprechpartner: Olaf Hirt, Tel: 04321-265330, o.hirt@tls.neumuenster.de

Hinweis: die Fortbildungsveranstaltung ist von der Apothekerkammer Schleswig-Holstein anerkannt und mit 4 Fortbildungspunkten in der Kategorie 3 bewertet.
Die Fortbildungsveranstaltung ist von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein nach § 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) anerkannt.
Als Nachweis der Pflanzenschutz-Sachkunde reicht zukünftig nicht mehr nur das Zeugnis einer abgeschlossenen Berufsausbildung, eines abgeschlossenen Studiums oder einer bestandenen Sachkundeprüfung. Nach der neuen Sachkundeverordnung zum Pflanzenschutz, die im Juli 2013 in Kraft getreten ist, muss jeder Sachkundige einen Nachweis (Karte) besitzen und alle drei Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen.

Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Termine

Für dieses Angebot ist momentan keine Zeit und kein Ort bekannt.

^