Inhalt
Sie haben eine Qualifizierung gemäß den Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI / neu ab 01.01.20017 nach § 53c SGB XI erfolgreich absolviert. Die Richtlinien schreiben eine regelmäßige jährliche Fortbildung von 2 Tagen vor. Dort wird das vermittelte Wissen aktualisiert, erweitert und der Berufsalltag reflektiert.
Inhalte u. a.
- Erfahrungsaustausch
- Aktuelles aus dem Berufsbereich
- Alltagskonflikte mit den Bewohnern meistern
- Basale Stimulation
- Ergänzung zur Freizeitgestaltung
- Kommunikation mit Bewohnern, Angehörigen und Heimpersonal
Teilnahmevoraussetzungen: Zertifikat Betreuungskraft in der Pflege