Inhalt
Kraftfahrer die nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis Klasse C1 oder C erwerben, dürfen Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken nur mit einer Grundqualifikation durchführen. Die Ausbildung endet mit einer Prüfung durch die zuständige IHK.
Maßnahmen Dauer: 4 Wochen
Ausbildung : 4 Wochen / 20 Tage (188 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten), nach dem BKrFQG sind 140 Zeitstunden (60 Minuten) vorgeschrieben.
Lehrgangsvoraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre.
- Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
- Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Während der Maßnahme kann kein Urlaub gewährt werden.
- Abschluss
- Berufskraftfahrer/in (Berufsausbildung) (Ausbildungsberuf, PrüfO vom 16.10.17) i
- Zertifikat
- Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) (IHK-Prüfung) i
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Abschlussart
- Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)