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Die Bezeichnung "Betriebswirt/in" ist in Deutschland nicht geschützt. Lediglich Attribute wie "Diplom" oder "staatlich geprüfter" sind geschützt - nicht zu verwechseln mit "geprüfter" ohne den Zusatz "staatlich". So führen die unterschiedlichsten Bildungsstätten mit anderen Schwerpunkten zum gleichen Titel. Die Spanne reicht von gesetzlichen Abschlüssen per Studium, Fachschule oder von Kammern bis hin zu rein privatrechtlichen Abschlüssen.
Rechercheziele | Ratgeber |
▼ Betriebswirt/in (2 Kurse) | i |
• Betriebswirt/in [staatlich geprüft] (Aufstiegsfortbildung, Fachschule, PrüfO Landesrecht, 1 Kurs zum Abschluss) | i |
• Betriebswirt/in - Technisch [IHK geprüft] (Aufstiegsfortbildung, PrüfO vom 09.12.19, 1 Kurs zum Abschluss) | i |
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